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Unsere Leistungen

Sie benötigen eine Therapie für sich, Ihr Kind oder einen Angehörigen? Folgendes gilt es dabei zu beachten:

Sowohl für Kassen- als auch für Privatpatienten gilt, dass es Physiotherapie grundsätzlich immer nur auf ärztliche Verordnung gibt! Diese Regelung macht Sinn. Denn nur der Arzt sollte einschätzen, ob Bedarf besteht oder nicht und wenn ja, wie oft und wie viel. Daher ist ein Besuch eines Arztes vor der Therapie unerlässlich.

Eine Verordnung (Heilmittelverordnung - Maßnahmen der Physikalischen Therapie) für Sie, Ihr Kind oder Ihren Angehörigen darf ausgestellt werden von einem :

  • Hausarzt
  • Orthopäden
  • Chirurgen
  • Neurologen
  • Zahnarzt (bei Kiefergelenkbeschwerden)
  • Internisten